Anforderungen an Medien zum Gelingen der Demokratie
Autoren: Buergermedienverein Leipzig, Stand 2023-01-30
Vorwort
Demokratie – Herrschaft des Volkes.
Nicht jeder muss mitsprechen und mit entscheiden, aber jeder darf es.
Grundvoraussetzung: gleiche Rechte und Möglichkeiten für alle, auch “medial”.
Der derzeitige Artikel 5 des Grundgesetzes bildet das nicht ab, sondern privilegiert spezielle Technologien, Zitat:
“Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch
Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. …
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.”
Die Regelungen zu den „öffentlich-rechtlichen“ Medien bedürfen der Reform.
Entwürfe zur Reformation:
Wie öffentlich-rechtliche Medienwirklichkeit gestaltet werden kann.
Ein Entwurf zur medialen Öffnung per Grundgesetz:
“Die Freiheit der Berichterstattung wird gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. …
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.”
Allgemeine, grundsätzliche Anforderungen
- (Grund-)gesetzlich verankerte Rechte eines jeden Bürgers,
- an jeder öffentlichen Diskussion teilnehmen zu dürfen,
- ungehinderten Zugang zu den öffentlich-rechtlichen Plattformen zu haben,
- auf Möglichkeit medialer Präsenz;
- jede mediale Plattform muss Hinterfragen unmittelbar ermöglichen
- mediale Plattformen müssen vollständig geltendem Recht unterliegen
- Plattformen müssen geschützt sein gegen willkürliche Eingriffe
des Anbieters, wie z.B. Datensammlung, Zensur, intransparente staatliche
Zugriffe usw.
- Inhalte, die von steuerfinanzierten Organisationen erarbeitet wurden, z.B. Schulen, Hochschulen usw.,
sollen der Öffentlichkeit bereitgestellt werden [1]
- die Ausschreibung und Vergabe der Umsetzung von Technik und Plattformen muss transparent und europarechtlich erfolgen
- alle Programme müssen durch Transparenz, konkret per
zugänglicher Programmbaupläne (“open source”) jederzeit durch jeden zu
kontrollieren sein
- Legitimation muss ohne Preisgabe oder Weitergabe persönlicher
Daten möglich sein ( möglich u.a. auf Grund von Transparenz, s.o.)
- es muss mediale Plattformen geben, die so gestaltet sind, dass sie echte demokratische Entscheidungen
unter Einbeziehung und Konsensfindung aller Betroffenen ermöglichen, bis hin zu Volksabstimmungen
- Der Auftrag ist der zentrale Punkt der Medienpolitik, nicht diejenigen,
die den Auftrag oder Teile davon (die „medialen Plattformen“) umsetzen.
Der Auftrag ist das, was primär nach Artikel 5 Grundgesetz als grundrechtssschutzwürdig gelten muss.
- die technische Infrastruktur muss nicht notwendig mit dem Internet verbunden sein, auch wenn sie ähnlich aufgebaut sein kann
Konkrete Vorschläge
-
Bereitstellung & Zugang zur technischen Infrastruktur
- „Bereitstellung der technischen Infrastruktur durch Marktteilnehmer”
- „Die benötigte Infrastruktur für mediale Plattformen wird ausgeschrieben
und redundant an Anbieter am Markt vergeben“
[2]
- „Infrastruktur, technische Vernetzung wird bereitgestellt durch
die vorhandene Technik / technische Infrastruktur der Nutzer / Bürger“
- beliebige, zur Vernetzung geeignete Technik, die bei Nutzern vorhanden ist,
wird mit Möglichkeiten ausgestattet, die die dezentrale, technische Vernetzung der Nutzer
untereinander ermöglicht. Die technische Vernetzung erlangt Unabhängigkeit von zentraler technischer Infrastruktur [3]
- „Von staatliche Einrichtungen bereitgestellte, gesicherte,
kontrollierte, technische Infrastruktur als technische Grundlage für
alle medialen Plattformen.”
- technische Infrastruktur in öffentlicher Hand, steuer-finanziert
- technische Infrastruktur von Staatsbediensteten kontrolliert
- der Zugang kann auf Grund der staatlich kontrollierten Infrastruktur auf die BRD oder ein Land der BRD begrenzt werden,
-
Bereitstellung & Zugang zu medialen Plattformen
- „Bürgergesellschaften als zentrales Element der medialen Kommunikation”
- Die konkret von der Bevölkerung gewünschten medialen Plattformen [5]
werden durch Beschluss der betroffenen Bürger, nicht von Vertretern, in
der Summe als Auftrag vereinbart & dementsprechend ausgeschrieben &
vergeben, s.o.
- Bereitstellen von Primärinformationen mit Relevanzentscheidung beim Nutzer / Bürger
- reine Auskunftsbasis, Informationsbasis, z.B. Agenturberichte, Polizeiberichte, sonst. Berichte, Gerichtsurteile
- INFORMATIONSAUSWAHL, “Filter”, durch den jeweiligen, konkreten Nutzer,
selbstgewählte Kriterien, Merkmale der Auswahl „Relevanzkriterien“ - nicht
durch den Übermittler der Informationen! [6]
- Die gelieferte Auskunft / Information ist nicht boulevardisiert
- Die gelieferte Auskunft / Information ist uninterpretiert = UNGEDEUTET
- unabhängige / neutrale Suchmaschinen [7]
Quellen, Bezüge, Hinweise :