Bürgermedienverein

Eine unvollständige Auswahl medialer Plattformen aus babylonischer Vielfalt, sortiert (1)

Hinweis: nachfolgend listen wir mediale Plattformen auf. Der Buergermedienverein ist weder Anbieter und Betreiber dieser Plattformen
noch für deren Inhalte verantwortlich. So weit für uns ersichtlich, wird der Betreiber genannt und als privatrechtlich, staatlich usw. gekennzeichnet.
Die Auswahl bervorzugt mediale Plaftformen, die für Deutschland verfügbar sind und wenigstens teilweise deutsch als Sprache verwenden.
Als wesentliche Kriterien sind angegeben (so weit verfügbar):

Petitionsplattformen (Petition - Eingabe)

  1. www.change.org
    Petitionen einreichen, diskutieren und abstimmen.
    Wird in Lizenz von einem deutschen Verein betrieben. Rechtlicher Status für uns nicht offensichtlich.
    Öffentliche Diskussion, Nachfrage und Abstimmung ist möglich.
    Keine rechtliche Wirksamkeit & Bedeutung.
     
     
  2. www.openpetition.de
    Petitionen einreichen, diskutieren und abstimmen.
    Wird von gemeinnütziger GmbH betrieben(2).
    Öffentliche Diskussion, Nachfrage und Abstimmung ist möglich.
    Keine rechtliche Wirksamkeit & Bedeutung.
     
  3. www.abstimmung21.de
    Initiative, Volksabstimmungen zu etablieren. (siehe auch Artikel 20 Grundgesetz)
    Betreiberverein ABSTIMMUNG21 e.V.
    Öffentliche Diskussion, Nachfrage und Abstimmung ist möglich.
    Keine rechtliche Wirksamkeit & Bedeutung.
     
  4. www.bundestag.de/services/glossar/glossar/O/online_petition-247182
    Plattform des deutschen Bundestages zur Einreichung einer Petition, staatlich.
    Siehe auch Artikel 17 Grundgesetz.
    Öffentliches Einreichen von Petitionen, also durch jeden Bürger, ist möglich.
    Öffentliche Diskussion ist nicht möglich.
    Teilweise rechtlich wirksam, siehe (3)
     

Austauschplattformen, "social-media"

  1. www.twitter.com
    Austausch hauptsächlich per Textnachrichten, Länge begrenzt. Privatwirtschaftlich
    Öffentliche Diskussion und Nachfrage ist möglich.
    kein ungehinderter Zugang.
    Keine rechtliche Wirksamkeit & Bedeutung.
    Aber: von Regierung, Behörden und Rundfunkanstalten ausgiebig genutzt
     
  2. www.facebook.com
    Austausch per Text- und Bildnachrichten, weiteres. Privatwirtschaftlich
    Öffentliche Diskussion und Nachfrage ist möglich.
    kein ungehinderter Zugang.
    Keine rechtliche Wirksamkeit & Bedeutung.
    Aber: von Regierung, Behörden und Rundfunkanstalten ausgiebig genutzt
     
  3. www.youtube.com
    Videos und Kommentare. Privatwirtschaftlich.
    Öffentliche Diskussion und Nachfrage ist möglich.
    kein ungehinderter Zugang.
    Keine rechtliche Wirksamkeit & Bedeutung.(7)
    Aber: von Regierung, Behörden und Rundfunkanstalten ausgiebig genutzt
     

Mediale Plattformen für Bürgerbeteiligung, allgemein

  1. www.fragdenstaat.de
    Anfrage an Behörden stellen. Betreiberverein Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
    Öffentliche Anfrage ist möglich.
    Rechtsgrundlage gegeben, Wirksamkeit theoretisch möglich.
     

Mediale Plattformen für Bürgerbeteiligung, parteizugehörig oder parteinah

  1. www.aufstehen.de
    Einsatz für gesellschaftlich relevante Themen,
    z.T. nach öffentlicher Umfrage, welche Themen für die Öffentlichkeit(8) wichtig sind.
    Betreiberverein, Verbindung zu Sarah Wagenknecht, Mitglied der Linkspartei (Stand 2022)
     
  2. bewegung.jetzt" , Demokratie in Bewegung"
    "Demokratie zum Mitbestimmen", Partei.
    Die mediale Plattform bietet Möglichkeit zu Beteiligung und Teilnahme.

     
  3. Anmerkung: alle "etablierten" Parteien betreiben eine oder mehrere, mediale Plattformen auf der technischen Infrastruktur Internet.
    Von uns wurden bevorzugt mediale Plattformen ausgewählt, die Austausch und Beteiligung ermöglichen.

Mediale Plattformen gesellschaftlich aktiver Organisationen

  1. www.foodwatch.de
    Transparenz bei Lebensmitteln. Betreiberverein foodwatch e.V. .
     
  2. www.lobbycontrol.de
    Transparenz im Bundestag und bei Lobbyismus. Betreiberverein LobbyControl – Initiative für Transparenz und Demokratie e.V.
     
  3. www.attac.de
    "Globale soziale Rechte – statt nationaler Lösungen". Attac Trägerverein e.V.,
     
  4. www.mehr-demokratie.dee
    Die Demokratie muss weiternetwickelt werden. Jeder hat das Recht und das Potential, Entscheidungen mit zu beeinflussen. Gemeinnütziger Verein.,
     
  5. www.omnibus.org
    Forschungs- und Entwicklungsunternehmen der direkten Demokratie. Gemeinnützige GmbH.
     
  6. www.buergerrat.de
    Zeit und Raum für echte Debatten (9). Gemeinnützige GmbH.

Mediale Plattformen für Informationen

  1. de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hauptseite
    Artikel zu beliebigen Themen
    Betrieben von Wikimedia Foundation, eine Stiftung nach dem Recht des US-Bundesstaates Florida
    Öffentliche Diskussion ist möglich. (4)
    Keine rechtliche Wirksamkeit & Bedeutung.(4)
     
  2. Fernsehfunk von Rundfunkanstalten(5)
    Betreiber: Rundfunkanstalten, deklariert als Körperschaften dess öffentlichen Rechts.
    damit staatlich, als "staatsfern" von Staat und Betreibern bezeichnet.
    Öffentliche Diskussion grundsätzlich ausgeschlossen und technisch verunmöglicht.
    Theoretisch rechtlich bedeutend, praktisch nicht nutzbar, siehe(6)
     
  3. www.heise.de
    Artikel zu beliebigen Themen
    Betrieben von Heise Medien GmbH & Co. KG, privatwirtschaftlich
    Öffentliche Diskussion ist möglich.
    Keine rechtliche Wirksamkeit & Bedeutung.
     

Zusätzliche und Detailinformationen zu einzelnen, medialen Plattformen

  1. Die Auswahl erfolgte nach Kriterien, die im Buergermedienvereins diskutiert wurden und in dem Rahmen als angebracht bewertet wurden. Dementsprechend handelt es sich um subjektive, nicht neutrale und nicht unabhängige Auswahl.
     
  2. Die Gemeinnnützigkeit dieses Vereins war bereits Ziel von Angriffen und sollte aberkannt werden. Quellen: hier und hier
     
  3. Eingerechte Petitionen können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Nur bei Annahme der Petition wird eine solche überhaupt weiter behandelt, kann dann immer noch abgelehnt werden. Erfolgsaussichten sind in der Praxis nicht gegeben.
    Unserer Auffassung nach verstößt eine unbegründete Ablehnung gegen Artikel 103 Grundgesetz.

     
  4. Die Artikel können grundsätzlich von jedermann bearbeitet werden. Es kommt vor, dass Artikel anonym aus Netzen staatlicher Verwaltungen bearbeitet werden. Diese Aktivitäten werden z.T. durch Gruppen verfolgt, siehe z.B. twitter.com/bundesedit.
    Wikipedia kann deshalb nicht als unabhängig angesehen und eingestuft werden, anonyme Einflussnahme ist jederzeit möglich.
     
  5. Rundfunk basiert auf einer technischen Basis, die so eigerichtet ist, dass Austausch wie im Internet nicht möglich ist.
    Die verschiedenen Rundfunkanstalten haben zwar auf verschiedene Weise ihr Tun auf das Internet ausgedehnt, das widerspricht aber der schon bisher weit ausgelegten Rechtfertigung ihrer Existenz mit Artikel 5 Grundgesetz.
    Da Fernsehfunk eine separate, mediale Plattform auf einer technischen Infrastrukur, die vollständig verschieden von der technischen Infrastruktur des Internets ist, ist im Internet eine native Präsenz für den Fernsehfunk der Rundfunkanstalten ausgeschlossen.

     
  6. Da der Austausch schon bei der technischen Infrastruktur ausgeschlossen wurde, ist Nachfrage nur auf anderen Wegen überhaupt möglich. Man hat z.B. die Möglichkeit, per Post eine Nachfrage an die Rundfunkanstalt zu schicken. Derartige Nachfragen werden aber von den Rundfunkanstalten entgegen der gesetzlichen Verpflichtung völlig willkürlich bearbeitet oder auch gar nicht. Die Verzögerung auf Grund des notwendigen Wechsels der medialen Plattform für die Nachfrage kann die Antwort auf die Nachfrage nutzlos machen, falls überhaupt Antwort gegeben wird.
     
  7. Die Diskrepanz zwischen dem nicht ungehinderten Zugang, der Nutzung durch Regierung, Behörden und Rundfunkanstalten (!), dem privatwirtschaftlichen, gewinnorientierten Betrieb und der rechtlichen Bedeutung der dort veröffentlichten Inhalte ist offenkundig.
     
  8. Die Öffentlichkeit wird gebildet aus den Nutzern der medialen Plattform. Diese ist zwar öffentlich zugänglich, aber sekundär durch ihre Reichweite und primär durch ihren rechtlichen Status begrenzt.
    Anmerkung BMV: die Idee, zuerst zu fragen, was das Volk- der Souverän - möchte und danach die Umsetzung anzugehen, halten wir für sehr vorteilhaft. Die aktuelle Situation, dass der Wähler nur die Auswahl aus Personen und deren Ideen hat und als einzige Alternative, seine eigenen Ideen umzusetzen, dafür selbst eine Partei gründen soll, finden wir im direkten Vergleich dagegen absurd. Sowohl die "Aufstehen"-Initiative als auch z.B. die Initiative "Abstimmung21" zeigen, dass es auf jeden Fall Anliegen gibt, die großen Teilen des Volkes wichtig sind, ohne dass diese Anliegen Parteiinteressen zugeordnet werden müssen.

     
  9. Das ist der Inhalt bzw. die Bedeutung von "mediale Plattform" : Zeit und Raum fü Diskussion, Gespräch und gemeinsame Unterhaltung

Über uns: wir sind Privatleute, die sich mit dem Thema beschäftigt haben. Bei Interesse sind wir zu erreichen unter info at buergermedienverein (de).